Die aktuelle Fassung des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) definiert bereits einen relativ hohen Mindest-Standard, der bei Neubauten gesetzlich vorgeschrieben und damit zwingend einzuhalten ist.

Allerdings empfehlen wir einen deutlich höheren Effizienzhaus-Standard bei Neubauten, der sicherlich in naher Zukunft europaweit mit dem sogenannten „Niedrigstenergiegebäude“ zur Vorschrift werden wird.

Worum geht es im Wesentlichen:

  • Senkung der Transmissions-Wärmeverluste durch die Gebäudehülle auf ein Minimum
  • Senkung der Lüftungs-Wärmeverluste auf ein Minimum
  • Möglichst ausschließlicher Einsatz von regenerativen Energiequellen zur Beheizung, d.h.
  • Nutzung der solaren Gewinne (große Fensterflächen notwendigerweise mit Beschattung)
  • Nutzung der Abwärme (Wärmerückgewinnung der Lüftungsverluste)
  • Nutzung der Umweltwärme (Wärmepumpe) und 
  • Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik und Thermosolar)

Zur Senkung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle ist es notwendig, 

  • Die Wärmedämmung der Einzelbauteile zu optimieren und einen U-Wert von möglichst unter 0,15 W/m²K zu erreichen
  • Die Verbindungen der Bauteile (Wärmebrücken) zu optimieren, zu berechnen und nachzuweisen

Zur Senkung der Lüftungsverluste sollte die Gebäudehülle sehr dicht hergestellt werden. Dazu ist es erforderlich, 

  • Die luftdichte Gebäudehülle und die erforderlichen Ausführungsdetails zu planen 
  • Die Bauausführung zu koordinieren und zu überwachen
  • Die Luftdichtheit mittels eines sogenannten Blower-Door-Tests bereits während und am Ende der Bauausführung zu überprüfen

Zur maximalen Nutzung der solaren Gewinne ist eine gute und ausgeklügelte Architektur erforderlich, auch um zu verhindern, dass die Häuser im Sommer überhitzen!

Das Effizienz-Niveau der von uns geplanten Gebäude weisen wir wie folgt nach:

  • Nachweisverfahren nach DIN V 18599
  • Berechnungsverfahren gemäß GEG
  • Nachweis der KfW-/BAFA- Anforderungen zur Förderung
  • Wärmebrücken-Nachweis und Berechnung der PSI-Werte nach DIN EN ISO 10211
  • Gleichwertigkeits-Nachweis mit den Ausführungsdetails nach Beiblatt 2 der DIN 4108

Die Errichtung von Effizienzhäusern wird ab dem Niveau 55 (Niveau 100 entspricht dem aktuellen gesetzlichen Anforderungsniveau des GEG) von der KfW gefördert. Dieses Anforderungsniveau lässt sich jedoch ohne Nachweis der Wärmebrücken und ohne professionelle Baubegleitung und -überwachung nicht erreichen. Für die Werthaltigkeit Ihres Neubaus ist dies unbedingt zu empfehlen!