Wir sind Ihr Architekt: Unser Honorar

Das Honorar der Architekten ist gesetzlich geregelt und in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) festgeschrieben. Es setzt sich aus dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Kosten nach §10 HOAI bzw. den Kosten im Bauwesen nach DIN 276 und der Schwierigkeit der Bauaufgabe, welche sich in fünf sogenannte Honorarzonen untergliedert, zusammen.

Aus dieser gesetzlichen Regelung folgert, daß

  • alle Architekten auf derselben Honorarbasis arbeiten und somit Leistungsunterschiede nicht einem Preisbewerb, sondern einem Qualitätswettbewerb unterliegen.
  • die Kosten des Architekten immer klar und transparent sind.
  • das Architektenhonorar zwischen dem Bauherren einerseits und uns als seinem Architekt andererseits schriftlich vereinbart wird.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat ein Merkblatt für den Bauherrn herausgegeben: Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Aus den sogenannten Honorartafeln lässt sich das entsprechende Architektenhonorar in Abhängigkeit von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone direkt ablesen. Transparent und nachvollziehbar erfolgt die Honorarermittlung mittels des ONLINE-Honorarrechners. Einfacher geht es nicht! Die Gebührenordnung sichert dem Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung und dem Architekten ein auskömmliches Honorar. Sie ist ein klassischer Bestandteil der Freien Berufe.

Das Bauen mit uns als Ihrem Architekt ist definitiv günstiger, als wenn Sie ohne Architekt bauen!

Zu einem guten Ende gehört der richtige Anfang! Und das heißt: Gefahren und Potentiale erkennen, Baukosten richtig einschätzen, Fehlinvestitionen vermeiden und den Bauprozess und die Kosten immer fest im Griff behalten!