Grundleistungen der Objektbetreuung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen der Objektbetreuung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungsund Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
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