Grundleistungen der Vorbereitung der Vergabe:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen der Vorbereitung der Vergabe:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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