Grundleistungen der Vorplanung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor) 

  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungsund Bauablaufs
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen der Vorplanung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit-und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel Präsentationsmodelle
  • Perspektivische Darstellungen – gehören bei uns zum Standard!
  • Bewegte Darstellung/Animation
  • Farb- und Materialcollagen
  • digitales Geländemodell – gehört bei uns zum Standard!
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) – gehört bei uns zum Standard!
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
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