Planung in 3D am virtuellen Gebäudemodell

Wir planen unsere Bauvorhaben mittels Modellkörpern am digitalen Gebäudemodell.

BIM ist für uns schon seit langem Standard. Hierzu ist der Einsatz eines geeigneten CAD-Programmes hilfreich. Bis ins Kalenderjahr 2019 hatten wir das CAD Programm Revit Architecture im Einsatz. Im Jahr 2019 haben wir damit begonnen, unser CAD auf das aus unserer Sicht noch leistungsfähigere Programm von Graphisoft, ArchiCAD umzustellen. 

Die Kommunikation mit allen am Bau beteiligten Baupartnern wird durch die detailgetreue und durchgängig dreidimensionale CAD Planung wesentlich verbessert. Das Gebäude kann bereits während der Planungsphase virtuell bewohnt und durchlaufen werden. Die vierte Dimension, ein Projekt- und Terminplan wird aus dem CAD heraus erstellt und fließt von Anfang an in die Leistungsbeschreibungen der Handwerker mit ein. Von der Planung über die Ausschreibung und Vergabe, bis zur Bauleitung, Projektüberwachung und Dokumentation ist der Projektplan, welcher Termine und Kosten überwacht, unser ständiger Begleiter.

Von der Idee zum digitalen Gebäudemodell.

Das horizontale und vertikale Aufschneiden des digitalen Gebäudemodells und damit die unproblematische Erstellung von Gebäudeschnitten in Echtzeit, hilft uns während der Planung und dient bei der Präsentation zur Veranschaulichung des Gebäudemodells. Da die Planung stets am Modell erfolgt, sind auch alle Grundrisse und Ansichten stets konform.

Baukosten und die Einflussfaktoren

Die nachfolgende Grafik stellt die Stufen und Verfahren der Kostenermittlung von der vorvertraglichen Kostenschätzung bis zur Kostenfeststellung nach Fertigstellung übersichtlich dar:

Quelle: Longfellow~deWikibooks

Die Genauigkeit der Kostenermittlung hängt hiernach im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Planungsstand (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag)
  • Art des Bauvorhabens (Neubau oder Altbau)

Darüber hinaus sind folgende Faktoren nicht zu vernachlässigen:

  • Standort
  • Planungskompetenz

Die Planungskompetenz spiegelt das Know-How eines Planungsbüros wieder, insbesondere ob es ähnliche Vorhaben bereits realisiert hat und deshalb auf Erfahrungswerte aus der Realisierung zurückgreifen kann. Darüber hinaus geht es darum, die Baukosten nachhaltig zu senken und dies ist nur mit einer durchdachten Architektur möglich!

 

Bestandsaufnahme mit dem 3D Laser Flexjet

Das Flexjet mobile 3D-Aufmasystem besteht aus einem Laserdistanzmessgerät an einer Dreh-Schwenk-Einheit und einer professionellen 3D-Aufmaß-Software.

Das Aufmaß des Bestandsgebäudes findet von innen nach außen statt. Das bedeuted, wir vermessen Raum für Raum von innen. Dabei werden nicht nur schiefe Wände und Decken in 3 Dimensionen verformungsgetreu erfasst, sondern auch Fenster, Türen, Heizkörper, Elektroinstallationen, Fußbodenbeläge und vieles mehr. Der Laptop ist immer dabei und zeichnet die aufgenommenen Daten direkt in das 3D-CAD-System. Raum für Raum wird zusammengefügt, bis zum Schluss das gesamte Gebäude vollständig erfasst ist.

Das Aufmaß kann aber auch von außen erfolgen: Wenn „nur“ die Fassaden aufgemessen werden müssen, wird das Flexijet außen im Gelände platziert und wir messen die gesamte Außenansicht mit allen Fenstern, die Sockel- und die Dachanschlüsse hoch präzise auf, ohne dass wir das Gebäude von innen begehen müssten.

Bei der späteren Entwurfs- und Änderungsplanug greifen wir somit immer auf 100% korrekte Daten und Maße zurück. Die Pläne, die wir später für den Anbau, Umbau oder die Modernisierung benötigen, sind von Beginn an korrekt und zuverlässig. Dadurch bleiben wir und unsere Bauherren vor Überraschungen weitest gehend verschont!

Planung am virtuellen Gebäudemodell – Building Information Modelling

 

Unsere Planungswerkzeuge bestehen neben dem modernsten, dreidimensionalen CAD-System Revit-Architektur, bzw. seit 2019 ArchiCAD aus wichtigen Zusatzprogrammen zur Weiterverabeitung und Ausnutzung der dreidimensionalen Gebäudeinformationen. Zur noch besseren Visualiserung und wirklichkeitsnahen Darstellung verwenden wir das Programm Lumion. Mit Lumion erstellen wir bei Bedarf Visualierungen des Gebäudes von außen und von innen (siehe Video-Präsentation), so dass sich unsere Bauherren noch besser das geplante Bauvorhaben vorstellen können. Darüber hinaus planen wir die Lüftungsanlage einschließlich der Rohrquerschnitte und Leitungsverläufe, sowie die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen in 3D und führen eine entsprechende (notwendige) Kollisionsüberprüfung durch.

Wir sind Ihr Architekt: Unser Honorar

Das Honorar der Architekten ist gesetzlich geregelt und in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) festgeschrieben. Es setzt sich aus dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Kosten nach §10 HOAI bzw. den Kosten im Bauwesen nach DIN 276 und der Schwierigkeit der Bauaufgabe, welche sich in fünf sogenannte Honorarzonen untergliedert, zusammen.

Aus dieser gesetzlichen Regelung folgert, daß

  • alle Architekten auf derselben Honorarbasis arbeiten und somit Leistungsunterschiede nicht einem Preisbewerb, sondern einem Qualitätswettbewerb unterliegen.
  • die Kosten des Architekten immer klar und transparent sind.
  • das Architektenhonorar zwischen dem Bauherren einerseits und uns als seinem Architekt andererseits schriftlich vereinbart wird.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat ein Merkblatt für den Bauherrn herausgegeben: Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab? Aus den sogenannten Honorartafeln lässt sich das entsprechende Architektenhonorar in Abhängigkeit von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone direkt ablesen. Transparent und nachvollziehbar erfolgt die Honorarermittlung mittels des ONLINE-Honorarrechners. Einfacher geht es nicht! Die Gebührenordnung sichert dem Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung und dem Architekten ein auskömmliches Honorar. Sie ist ein klassischer Bestandteil der Freien Berufe.

Das Bauen mit uns als Ihrem Architekt ist definitiv günstiger, als wenn Sie ohne Architekt bauen!

Zu einem guten Ende gehört der richtige Anfang! Und das heißt: Gefahren und Potentiale erkennen, Baukosten richtig einschätzen, Fehlinvestitionen vermeiden und den Bauprozess und die Kosten immer fest im Griff behalten!

Ein Architektenhaus ist „nicht nur individuell, sondern sogar preisgünstiger als eines vom Bauträger“.

Die Frage lautet: „Von der Stange oder maßgeschneidert„.

Unsere Rolle als Ihr Architekt verstehen wir als

Kostengünstiges Bauen ist möglich, wenn von Anfang an bewusst auf die Einhaltung eines vorgegebenen Kostenbudgets geachtet wird. Die fachliche Beratung durch den Architekt zeigt Alternativen auf und ermöglicht den Bauherren eine Entscheidung zwischen diesen Alternativen.

In der Planungsphase werden die meisten kostenrelevanten Entscheidungen getroffen, weshalb diese Phase besonders wichtig ist, um eine optimale Lösung zu erreichen. Je früher der Bauherr den Architekten einschaltet, umso mehr Kosten können gespart werden. Es sollte beim Bauen und Umbauen nie der Marktwert eines Gebäudes vernachlässigt werden, weil gerade dieser die effektiven Kosten der Bauherren widerspiegelt. Insbesondere bei der Betrachtung nach dem Marktwert eines Gebäudes wird deutlich, dass niemals ohne Architekt gebaut werden sollte! Nichts ist teurer als eine Fehlinvestition!

Die Marktwertfaktoren hängen nicht nur vom Grundstück ab. Beim Bauprozeß müssen natürlich immer die Baukosten und deren Einflussfaktoren im Auge behalten werden. Der Marktwert des Gebäudes drückt letztlich die Rentabilität der Investition aus. Kritisch wird es, wenn sich die investierten Baukosten nicht im Marktwert wiederspiegeln! Umso wichtiger ist es, bei jeder Baumaßnahme einen Fachmann hinzuziehen, damit die Rentablität der Investition sichergestellt ist!

Wir sind Ihr Architekt: Welche Leistungen beinhaltet das?

Wir, als Ihr Architekt bzw. Ihre Architektin, übernehmen für Sie die Planung, Organisation, Koordination sowie die Qualitäts- und Kostenkontrolle Ihres Bauvorhabens. Unsere Leistungen spiegeln sich in den folgenden neun Leistungsphasen der HOAI wieder. Jede Leistungsphase hat die ihr zugeordneten Arbeitsaufgaben, bei denen zwischen Grundleistungen und – extra zu vergütenden Leistungen – unterschieden wird.

Bevor wir mit unserer eigentlichen Arbeit beginnen können, ist ein erstes kostenpflichtiges Beratungsgespräch (Leistungsphase 0) erforderlich, um die benötigten Leistungen und den genauen Umfang definieren zu können. Hierbei nehmen wir neben Ihren Anforderungen, Wünschen und dem zur Verfügung stehenden Budget auch eventuell mögliche Eigenleistungen auf. Unter Umständen sind auch nur einzelne Architektenleistungen für die Projektrealisierung gewünscht. Im Ergebnis des Beratungsgesprächs erhalten Sie unsere Einschätzung zur Machbarkeit und den Kosten Ihres Vorhabens sowie ein maßgeschneidertes Angebot über unsere Architektenleistungen.

 

Phase Beschreibung Honorar Summe Honorar
1
Grundlagenermittlung
2% 2%
2
Vorplanung (Projekte- und Planungsvorbereitung)
7% 9%
3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
15% 24%
4
Genehmigungsplanung
3% 27%
5
Ausführungsplanung
25% 52%
6
Vorbereitung der Vergabe
10% 62%
7
Mitwirkung bei der Vergabe
4% 66%
8
Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation)
32% 98%
9
Objektbetreuung
2% 100%

 

Quelle: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 Anlage 10.2 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Grundleistungen der Grundlagenermittung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen der Grundlagenermittlung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücksund Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungsund Gutachterleistungen
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Grundleistungen der Vorplanung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor) 

  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungsund Bauablaufs
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen der Vorplanung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit-und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel Präsentationsmodelle
  • Perspektivische Darstellungen – gehören bei uns zum Standard!
  • Bewegte Darstellung/Animation
  • Farb- und Materialcollagen
  • digitales Geländemodell – gehört bei uns zum Standard!
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) – gehört bei uns zum Standard!
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
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Grundleistungen der Entwurfsplanung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Objektbeschreibung
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen der Entwurfsplanung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
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Grundleistungen der Genehmigungsplanung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Einreichen der Vorlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen der Genehmigungsplanung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
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Grundleistungen der Ausführungsplanung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen der Ausführungsplanung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungsund Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.
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Grundleistungen der Vorbereitung der Vergabe:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen der Vorbereitung der Vergabe:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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Grundleistungen der Mitwirkung bei der Vergabe:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
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Grundleistungen der Objektüberwachung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Besondere Leistungen der Objektüberwachung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
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Grundleistungen der Objektbetreuung:

Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen der Objektbetreuung:

Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungsund Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
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