Grundleistungen der Objektbetreuung:
Das Honorar für die Grundleistungen bestimmt sich nach der HOAI (siehe Übersicht zuvor)
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Besondere Leistungen der Objektbetreuung:
Die zusätzlichen Honorare für die eventuell erforderlichen „Besonderen Leistungen“ können frei vereinbart werden.
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs und Pflegeanweisungen
- Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Aufbereiten der Planungsund Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
- Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen